Die Anordnung einer Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygieneschutzkonzepten ist nicht mehr notwendig.
Daher verweisen wir lediglich auf die aktuellen BLSV Handlungsempfehlungen (Stand 11.07.2022).
Die Anordnung einer Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygieneschutzkonzepten ist nicht mehr notwendig.
Daher verweisen wir lediglich auf die aktuellen BLSV Handlungsempfehlungen (Stand 11.07.2022).