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Sportschießen ist Indoor wie Outdoor grundsätzlich wieder möglich

Stand 15. Juli 2021

Aktuell gilt in Bayern die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV). 

Sportschießen ist indoor wie outdoor grundsätzlich ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz von 50 oder mehr allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können, d.h. bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ohne Testnachweis. 

Unter freiem Himmel werden bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze.

Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

Weitergehende oder ergänzende Anordnungen der örtlich zuständigen Behörden zu den Bestimmungen dieser Verordnung oder der auf ihrer Grundlage erlassenen Schutz- und Hygienekonzepte bleiben unberührt. Bitte informieren Sie sich jeweils bei Ihrer örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (insbes. Gesundheitsamt am örtlichen Landratsamt bzw. Internetseite des Landratsamtes)!

Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.